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VermietungsbetriebLesezeit 5 Min.

Winterreifenpflicht beim Mietwagen: Was Vermieter bei Ausrüstung, Vertrag und Übergabe regeln müssen

Situative Winterreifenpflicht, Haftung, Auslandsfahrten und Zubehör: was Sie als Vermieter vor dem ersten Frost klären und bei jeder Ausgabe prüfen sollten.

Im Oktober fragen die ersten Kunden: „Hat der Transporter Winterreifen?" Die Antwort sollte nicht „ich glaube schon" lauten. Wer im Winter vermietet, braucht eine klare Linie bei Ausrüstung, Preisen, Vertrag und Übergabe. Dieser Beitrag zeigt, was Sie als Vermieter regeln sollten.

1. Die situative Winterreifenpflicht im Prinzip

Die Straßenverkehrs-Ordnung (§ 2 Abs. 3a StVO) knüpft die Pflicht nicht an ein Datum, sondern an die Wetterlage: Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, die für diese Verhältnisse zugelassen sind. Die oft zitierte Faustregel „von O bis O" (Oktober bis Ostern) ist eine Orientierung, keine Vorschrift.

Als Winterreifen gelten heute Reifen mit dem Alpine-Symbol. Ältere Reifen, die nur die Kennzeichnung M+S tragen, wurden für eine Übergangszeit noch akzeptiert; diese Frist ist inzwischen abgelaufen. Prüfen Sie Ihren Reifenbestand also nicht nur auf Profiltiefe, sondern auch auf die Kennzeichnung. Die Details der Regelung ändern sich gelegentlich — prüfen Sie den aktuellen Stand der StVO, bevor Sie Ihre Bedingungen formulieren.

2. Wer haftet und wer zahlt

Bei einem Verstoß kann ein Bußgeld gegen den Fahrer verhängt werden, weil er bei Glätte mit ungeeigneter Bereifung fährt. Daneben kann auch der Halter belangt werden, wenn er die Fahrt mit einem nicht ausgerüsteten Fahrzeug zulässt. Bei einem Mietfahrzeug sind Sie der Halter.

Praktisch heißt das: Sie können die Verantwortung für die Bereifung nicht auf den Kunden abwälzen. Wer im Winter ein Fahrzeug mit Sommerreifen herausgibt, riskiert nicht nur ein Bußgeld, sondern im Schadenfall auch Diskussionen mit der Versicherung über eine Mitschuld. Der sicherste Weg: Im Winterhalbjahr gehen Fahrzeuge nur mit Winter- oder Ganzjahresreifen mit Alpine-Symbol raus.

3. Auslandsfahrten: Ziel abfragen

Österreich, Tschechien, die Schweiz, Italien und Frankreich haben eigene Winterregeln — teils mit festen Zeiträumen, teils situativ, teils mit Kettenpflicht auf ausgeschilderten Strecken. Die Unterschiede sind zu zahlreich, um sie hier verlässlich aufzuzählen, und sie ändern sich.

Für Sie als Vermieter genügt ein Prinzip:

1. Fragen Sie das Reiseziel ab — bei der Buchung oder spätestens bei der Übergabe.

2. Halten Sie es im Vertrag fest, zusammen mit einer Klausel, dass Fahrten in andere Länder nur nach Absprache erlaubt sind.

3. Geben Sie passende Ausrüstung mit (zum Beispiel Schneeketten für Alpenstrecken) und weisen Sie den Kunden darauf hin, sich über die Regeln im Zielland zu informieren.

So sind Sie abgesichert, und der Kunde bekommt das Fahrzeug, das er tatsächlich braucht.

4. Winterzubehör in die Checkliste

Was im Fahrzeug liegt, muss bei der Rückgabe wieder da sein. Deshalb gehört Winterzubehör in die Zubehör-Checkliste jedes Fahrzeugs:

  • Eiskratzer und Handfeger — Kleinigkeit, aber der häufigste Grund für Kundenbeschwerden am ersten Frostmorgen,
  • Schneeketten passend zur Reifengröße, mit Anleitung,
  • Frostschutz im Scheibenwischwasser — vor jeder Ausgabe nachgefüllt,
  • Starthilfekabel bei Fahrzeugen, die länger stehen,
  • bei Wohnmobilen zusätzlich Gasvorrat und Frostschutz der Wasseranlage.

Schneeketten können Sie als Zusatzleistung gegen Gebühr anbieten. Wichtig ist, dass der Kunde den Preis vor der Buchung sieht.

5. Winterreifen inklusive oder gegen Aufpreis?

Beides ist verbreitet. Ein Winterzuschlag wirkt transparent, wird aber von Kunden oft als Ärgernis empfunden, weil die Bereifung ohnehin Pflicht ist. Viele Vermieter rechnen die Umrüstkosten deshalb lieber in die Wintersaisonpreise ein. Wenn Sie einen Zuschlag erheben, nennen Sie ihn Privatkunden gegenüber als Bruttopreis inklusive Umsatzsteuer und zeigen Sie ihn schon im Angebot oder bei der Online-Buchung, nicht erst am Tresen.

6. Umrüstung und Einlagerung planen

Die Umrüstung kostet Zeit, in der das Fahrzeug nicht vermietet werden kann. Planen Sie sie als Blockierung im Kalender — idealerweise gestaffelt, damit nicht die halbe Flotte gleichzeitig in der Werkstatt steht. Notieren Sie für jeden Reifensatz Profiltiefe, Alter (DOT-Nummer) und Lagerort. Reifen, die bei der nächsten Umrüstung unter die Mindestprofiltiefe fallen würden, ersetzen Sie besser jetzt als im Januar.

7. Winter-Check bei der Ausgabe

Ein kurzer Check bei jeder Übergabe verhindert die meisten Streitfälle:

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Wie ein Protokoll aufgebaut ist, das im Streitfall trägt, zeigt Übergabeprotokoll Fahrzeug.

8. Was in den Mietvertrag gehört

  • die Zusicherung, dass das Fahrzeug wintertauglich bereift übergeben wird,
  • die Winterausrüstung als Teil der Zubehörliste,
  • das Reiseziel und eine Klausel zu Auslandsfahrten,
  • ein eventueller Winterzuschlag oder die Gebühr für Schneeketten,
  • die Pflicht des Kunden, Schäden durch Ketten (Felgen, Radkästen) zu melden,
  • Regelungen zu fehlendem Zubehör bei der Rückgabe.

Ein Grundgerüst für den Vertrag finden Sie in Mietvertrag für den Anhängerverleih.

Und Anhänger? Für sie gilt die situative Winterreifenpflicht in Deutschland nicht in gleicher Weise, aber Reifen, Beleuchtung und Bremsen leiden im Winter genauso. Was Sie dort prüfen sollten, steht in Anhänger einwintern.

Wobei Flotello hilft

In Flotello hat jedes Fahrzeug eine eigene Zubehör-Checkliste — Eiskratzer, Schneeketten und Starthilfekabel werden bei Ausgabe und Rückgabe abgehakt. Das Übergabeprotokoll erfasst Fotos mit Zeitstempel, Kilometer- und Tankstand und die Unterschriften beider Seiten. Schneeketten bieten Sie als Zusatzleistung an, die Wintersaison bilden Sie über Saisonpreise ab, und die Reifenumrüstung tragen Sie als Blockierung in den Kalender ein. HU- und Wartungsfristen behalten Sie bei den Fahrzeugdokumenten im Blick. Mehr dazu in der Hilfe zu Übergabeprotokollen und der Hilfe zu Fahrzeugen; die Tarife finden Sie auf der Preisseite. Sie können Flotello 7 Tage kostenlos testen, ohne Karte.

Was Flotello konkret für Ihre Art von Vermietung leistet, sehen Sie hier: Software für die Autovermietung; außerdem Software für die Anhängervermietung, Software für die Baumaschinenvermietung und Software für die Wohnmobilvermietung.

Häufige Fragen

Gilt die Winterreifenpflicht von Oktober bis Ostern?

Nein. In Deutschland gilt die Pflicht situativ, also bei winterlichen Straßenverhältnissen — egal in welchem Monat. „Von O bis O" ist nur eine Faustregel für die Umrüstung.

Reichen M+S-Reifen noch aus?

Reine M+S-Reifen ohne Alpine-Symbol gelten nach Ablauf der Übergangsfrist nicht mehr als wintertauglich. Prüfen Sie Ihren Bestand und den aktuellen Stand der StVO.

Kann ich die Verantwortung für die Bereifung auf den Mieter übertragen?

Nicht wirksam. Als Halter können Sie selbst belangt werden, wenn Sie ein nicht ausgerüstetes Fahrzeug herausgeben. Die richtige Bereifung ist Ihre Aufgabe.

Muss ich Schneeketten mitgeben?

Nicht generell. Für Fahrten in die Alpen oder in Gebiete mit Kettenpflicht sollten Sie sie anbieten. Fragen Sie deshalb immer das Reiseziel ab.

Darf ich einen Winterzuschlag verlangen?

Ja, wenn er vereinbart ist und Privatkunden ihn als Bruttopreis vor der Buchung sehen. Alternativ rechnen Sie die Kosten in die Wintersaisonpreise ein.

Führen Sie Ihren Verleih auf Papier?

Flotello begleitet den ganzen Mietvorgang von der Reservierung bis zur Rückzahlung der Kaution — Kalender, Vertrag mit Unterschrift, Übergabeprotokoll mit Fotos, Zahlungen und Rechnung.

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