§ 1 Anbieter, Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") regeln die Rechte und Pflichten zwischen dem Anbieter: Jonáš Bláha, Einzelunternehmer nach tschechischem Recht, Ident.-Nr. (IČO): 71772618, USt-IdNr.: CZ8701225830, Dolní hejčínská 298/19, 779 00 Olomouc, Tschechische Republik, eingetragen im tschechischen Gewerberegister (nachfolgend „Anbieter"), und dem Kunden im Zusammenhang mit der Nutzung des Softwaredienstes Flotello, abrufbar unter flotello.app (nachfolgend „Dienst").
1.2. Der Dienst richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, die den Dienst in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit nutzen (B2B). Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen. Mit Abschluss des Vertrags bestätigt der Kunde, dass er Unternehmer ist und den Vertrag im Rahmen seiner unternehmerischen Tätigkeit schließt.
1.3. Im Sinne dieser AGB bedeuten:
- „Dienst" — die Webanwendung Flotello, bereitgestellt als Software as a Service (SaaS) zur Verwaltung des Betriebs von Vermietungen von Anhängern, Kraftfahrzeugen, Transportkarren, Maschinen und vergleichbarer Ausrüstung, einschließlich aller Bestandteile, Aktualisierungen und Zusatzfunktionen.
- „Kunde" — der Unternehmer (natürliche oder juristische Person), der mit dem Anbieter den Vertrag geschlossen hat; typischerweise der Betreiber einer Vermietung.
- „Vertrag" — der zwischen dem Anbieter und dem Kunden nach Maßgabe von § 2 dieser AGB geschlossene Vertrag über die Bereitstellung des Dienstes, dessen Bestandteil diese AGB einschließlich ihrer Anhänge sind.
- „Nutzerkonto" — das Konto des Kunden im Dienst, über das der Kunde und die von ihm autorisierten Personen den Dienst nutzen.
- „Mieter" — der Kunde des Kunden, d. h. die Person, der der Kunde Fahrzeuge oder sonstige Ausrüstung vermietet und deren Daten der Kunde im Dienst erfasst. Der Mieter ist nicht Partei des Vertrags; zwischen dem Mieter und dem Anbieter entsteht kein unmittelbares Vertragsverhältnis.
- „Tarif" — die Abonnementvariante des Dienstes gemäß der jeweils aktuellen Preisliste des Anbieters, gestaffelt insbesondere nach der Anzahl der verwalteten Fahrzeuge.
- „Preisliste" — die jeweils aktuelle, unter flotello.app veröffentlichte Preisliste des Dienstes.
- „Kundeninhalte" — sämtliche Daten, die der Kunde oder seine Nutzer in den Dienst einstellen, insbesondere Angaben zu Fahrzeugen, Reservierungen und Mietern, Texte und Vorlagen von Mietverträgen, Übergabe- und Rücknahmeprotokolle, Fotografien und sonstige Dokumente.
1.4. Der Dienst umfasst insbesondere: die Verwaltung von Fahrzeugen und Verfügbarkeitskalendern, die Verwaltung von Reservierungen, die Erfassung von Mietern, die Erstellung von Mietverträgen aus Vorlagen und deren elektronische Unterzeichnung, Übergabe- und Rücknahmeprotokolle einschließlich Fotodokumentation, die Verwaltung von Zahlungen über einen Drittanbieter (Stripe) sowie weitere Funktionen, die der Anbieter fortlaufend ergänzt (z. B. öffentliche Buchungsseite, Buchungs-Widget, E-Mail-Benachrichtigungen, mehrsprachige Versionen). Der konkrete Funktionsumfang kann sich nach dem gewählten Tarif richten.
1.5. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, der Anbieter hat ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt.
§ 2 Vertragsschluss, Registrierung und Testphase
2.1. Der Vertrag kommt mit Abschluss der Registrierung des Kunden im Dienst zustande. Im Rahmen der Registrierung erklärt der Kunde durch Anklicken des entsprechenden Kontrollkästchens sein Einverständnis mit diesen AGB einschließlich des Anhangs 1 (Auftragsverarbeitungsvertrag); ohne dieses Einverständnis kann die Registrierung nicht abgeschlossen werden. Für den Vertragsschluss und für Erklärungen im Rahmen des Vertrags genügt die Textform (§ 126b BGB), soweit nicht zwingendes Recht eine strengere Form verlangt.
2.2. Der Kunde ist verpflichtet, bei der Registrierung und während der gesamten Vertragslaufzeit wahrheitsgemäße, richtige und aktuelle Identifikations-, Kontakt- und Rechnungsdaten anzugeben und Änderungen unverzüglich zu aktualisieren.
2.3. Nach der Registrierung steht dem Kunden eine kostenlose Testphase von 7 Tagen zu (nachfolgend „Testphase"). Für die Testphase ist keine Angabe einer Zahlungskarte oder eines sonstigen Zahlungsmittels erforderlich. Wählt der Kunde bis zum Ende der Testphase keinen kostenpflichtigen Tarif, ist der Anbieter berechtigt, den Zugang zum Dienst zu sperren; die Daten des Kunden werden für die Dauer gemäß Ziffer 8.5 aufbewahrt und anschließend gelöscht. In der Testphase besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Funktionsumfang oder eine bestimmte Verfügbarkeit.
2.4. Das Nutzerkonto ist ausschließlich für den Kunden bestimmt. Der Kunde hat das Handeln aller Personen, denen er den Zugang zu seinem Nutzerkonto ermöglicht, wie eigenes Handeln zu vertreten und die Zugangsdaten vor Missbrauch zu schützen.
2.5. Der Anbieter ist berechtigt, eine Registrierung abzulehnen, insbesondere bei begründetem Verdacht auf Missbrauch des Dienstes oder wenn der Interessent in der Vergangenheit den Vertrag erheblich verletzt hat.
§ 3 Preise, Zahlung und Tarifwechsel
3.1. Der Dienst wird entgeltlich im Abonnement gemäß dem gewählten Tarif bereitgestellt. Die Tarife sind insbesondere nach der Anzahl der verwalteten Fahrzeuge gestaffelt; ihre aktuellen Parameter und Preise ergeben sich aus der Preisliste.
3.2. Das Abonnement kann monatlich oder jährlich bezahlt werden; die jährliche Zahlung ist mit einem Rabatt gemäß Preisliste verbunden.
3.3. Die Preise verstehen sich gemäß Preisliste. Die umsatzsteuerliche Behandlung richtet sich nach den anwendbaren Vorschriften; bei Kunden, die Unternehmer mit gültiger Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in einem anderen EU-Mitgliedstaat als der Tschechischen Republik sind, geht die Steuerschuldnerschaft regelmäßig auf den Leistungsempfänger über (Reverse-Charge-Verfahren). Der Anbieter ist in der Tschechischen Republik umsatzsteuerlich registriert.
3.4. Das Abonnement verlängert sich automatisch um den jeweils nächsten Abrechnungszeitraum (Monat bzw. Jahr), solange der Kunde das Abonnement nicht kündigt oder den Vertrag nicht beendet. Das Entgelt für den verlängerten Zeitraum wird über den Zahlungsdienstleister Stripe vom hinterlegten Zahlungsmittel des Kunden eingezogen. Der Kunde kann die automatische Verlängerung jederzeit in den Einstellungen des Nutzerkontos deaktivieren; das Abonnement endet dann mit Ablauf des bereits bezahlten Zeitraums.
3.5. Der Kunde kann jederzeit in einen höheren Tarif wechseln; der Wechsel wird sofort wirksam und die Preisdifferenz wird anteilig nachberechnet. Ein Wechsel in einen niedrigeren Tarif wird zum Beginn des folgenden Abrechnungszeitraums wirksam. Für den nicht genutzten Teil eines Abrechnungszeitraums wird das Entgelt bei einem Wechsel in einen niedrigeren Tarif oder bei einer Kündigung durch den Kunden nicht erstattet, soweit nichts anderes vereinbart ist und soweit sich aus diesen AGB oder zwingendem Recht nichts anderes ergibt.
3.6. Überschreitet der Kunde die Grenzen seines Tarifs (insbesondere die Anzahl der Fahrzeuge), fordert ihn der Anbieter zum Wechsel in den passenden Tarif auf. Wechselt der Kunde nicht innerhalb einer angemessenen Frist, ist der Anbieter berechtigt, das Hinzufügen weiterer Fahrzeuge oder Funktionen über den Tarifumfang hinaus zu beschränken.
3.7. Zahlungsverzug. Wird das Entgelt bei Fälligkeit nicht gezahlt, weist der Anbieter den Kunden per E-Mail darauf hin und versucht, die Zahlung erneut einzuziehen. Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit, ist der Anbieter berechtigt, den Zugang zum Dienst zu sperren. Erfolgt die Zahlung auch nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit, ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen; mit den Daten des Kunden wird nach Ziffer 8.5 verfahren. Die Sperrung des Zugangs lässt den Anspruch des Anbieters auf die geschuldeten Beträge unberührt.
3.8. Preisänderungen. Der Anbieter ist berechtigt, die Preisliste zu ändern. Eine Preisänderung gilt gegenüber einem bestehenden Kunden frühestens ab dem folgenden Abrechnungszeitraum; der Anbieter kündigt sie mindestens 30 Tage im Voraus per E-Mail an. Ist der Kunde mit der Preisänderung nicht einverstanden, kann er den Vertrag zum Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens kündigen; bereits bezahlte Zeiträume bleiben von der Änderung unberührt.
3.9. Rechnungen werden elektronisch ausgestellt und im Dienst bereitgestellt oder per E-Mail übermittelt; der Kunde erklärt sich hiermit einverstanden.
§ 4 Zahlungen der Mieter und Rolle von Stripe
4.1. Der Dienst ermöglicht es dem Kunden, von Mietern Zahlungen (Anzahlungen, Kautionen, Mieten, Restzahlungen) entgegenzunehmen und zu verwalten (einschließlich Einbehalt oder Rückerstattung einer Kaution). Diese Zahlungen werden ausschließlich durch den Zahlungsdienst Stripe (Stripe Payments Europe, Ltd. bzw. weitere Gesellschaften der Stripe-Gruppe) auf Grundlage eines eigenständigen Vertragsverhältnisses zwischen dem Kunden und Stripe abgewickelt, dessen Bedingungen der Kunde einzuhalten hat.
4.2. Der Anbieter ist weder Zahlungsinstitut noch Zahlungsdienstleister; er nimmt keine Zahlungen der Mieter entgegen und hält oder verwaltet keine Geldmittel des Kunden oder der Mieter. Im Modus Stripe Connect (Direct Charges) fließen die Zahlungen der Mieter unmittelbar auf das bei Stripe geführte Konto des Kunden.
4.3. Das Rechtsverhältnis aus der Vermietung eines Fahrzeugs oder sonstiger Ausrüstung, einschließlich Zahlungen, Anzahlungen und Kautionen, besteht ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Mieter. Der Anbieter übernimmt für diese Transaktionen und ihre ordnungsgemäße Durchführung keine Verantwortung; er haftet insbesondere nicht für Streitigkeiten zwischen dem Kunden und dem Mieter, für Rückzahlungen, Reklamationen, Rücklastschriften (Chargebacks), Entgelte von Stripe oder für Schäden im Zusammenhang mit Zahlungstransaktionen oder deren Fehlschlagen.
4.4. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die Verfügbarkeit oder Funktionsfähigkeit der Dienste von Stripe. Etwaige Ansprüche im Zusammenhang mit Zahlungsdiensten macht der Kunde unmittelbar gegenüber Stripe geltend.
§ 5 Verfügbarkeit, Wartung und Weiterentwicklung des Dienstes
5.1. Der Anbieter erbringt den Dienst mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers und nach dem jeweiligen Stand der Technik. Der Anbieter bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit des Dienstes; eine bestimmte Verfügbarkeitsquote (Service Level Agreement, SLA) ist jedoch nicht vereinbart, und der Kunde hat keinen Anspruch auf eine ununterbrochene, fehlerfreie Verfügbarkeit. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass es bei einem über das Internet bereitgestellten Dienst zu vorübergehenden Einschränkungen kommen kann, insbesondere durch Wartung, Störungen der Infrastruktur Dritter oder Ausfälle von Kommunikationsnetzen. Gesetzliche Gewährleistungsrechte des Kunden wegen Mängeln des Dienstes bleiben nach Maßgabe von § 7 unberührt.
5.2. Der Anbieter ist berechtigt, geplante und ungeplante Wartungsarbeiten durchzuführen. Geplante Wartungsarbeiten, die die Verfügbarkeit des Dienstes wesentlich einschränken, wird der Anbieter nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durchführen und im Voraus ankündigen.
5.3. Der Anbieter ist berechtigt, den Dienst fortlaufend weiterzuentwickeln, zu ändern und anzupassen, insbesondere einzelne Funktionen hinzuzufügen, zu ändern oder zu entfernen sowie die Benutzeroberfläche und die technische Umsetzung zu ändern, soweit dadurch der vertraglich vereinbarte Kernfunktionsumfang nach § 1.4 nicht wesentlich eingeschränkt wird. Eine wesentliche Einschränkung vom Kunden genutzter Kernfunktionen kündigt der Anbieter im Voraus an; der Kunde kann in diesem Fall den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen.
5.4. Der Anbieter ist berechtigt, den Zugang zum Dienst oder zu Teilen davon vorübergehend zu sperren, wenn: (a) sich der Kunde mit der Zahlung gemäß Ziffer 3.7 in Verzug befindet; (b) der Kunde den Vertrag erheblich verletzt; (c) dies aus Sicherheits- oder technischen Gründen erforderlich ist; oder (d) eine Rechtsvorschrift oder die Entscheidung einer Behörde dies verlangt. Die Sperrung ist auf das erforderliche Maß und die erforderliche Dauer zu beschränken.
5.5. Der Anbieter führt eine regelmäßige Datensicherung durch. Die Sicherungen dienen der Wiederherstellung des Betriebs des Dienstes als Ganzes; sie begründen keinen Anspruch des Kunden auf Wiederherstellung einzelner von ihm gelöschter Datensätze.
§ 6 Pflichten des Kunden
6.1. Der Kunde ist für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit der Kundeninhalte verantwortlich. Der Anbieter kontrolliert die Kundeninhalte nicht und übernimmt für sie keine Verantwortung.
6.2. Der Kunde ist insbesondere verantwortlich für: (a) den Inhalt und die Rechtmäßigkeit seiner Mietverträge, Geschäftsbedingungen und sonstigen Dokumente, die er im Dienst erstellt oder speichert (die Vertragsvorlagen im Dienst sind lediglich ein technisches Werkzeug und keine Rechtsberatung); (b) sein Rechtsverhältnis zu den Mietern einschließlich der Abwicklung von Zahlungen, Kautionen und etwaiger Streitigkeiten; (c) die Erfüllung seiner eigenen gesetzlichen Pflichten im Zusammenhang mit seiner unternehmerischen Tätigkeit (gewerbe-, steuer- und handelsrechtliche Pflichten u. a.); (d) die Erfüllung seiner Pflichten als datenschutzrechtlich Verantwortlicher gegenüber den Mietern und weiteren betroffenen Personen nach Anhang 1 (Auftragsverarbeitungsvertrag), insbesondere für das Bestehen einer Rechtsgrundlage der Verarbeitung und die Erfüllung der Informationspflichten gegenüber den Mietern.
6.3. Dem Kunden ist es untersagt: (a) den Dienst rechtswidrig oder zu rechtswidrigen Zwecken zu nutzen; (b) technische Schutzmaßnahmen des Dienstes zu stören oder zu umgehen, seine Schwachstellen ohne Zustimmung des Anbieters zu testen oder in den Dienst in einer Weise einzugreifen, die ihn beschädigen oder überlasten kann; (c) den Dienst Dritten über den Vertrag hinaus zugänglich zu machen, insbesondere ihn weiterzuverkaufen oder als eigenen Dienst anzubieten; (d) Inhalte in den Dienst einzustellen, die Rechte Dritter verletzen; (e) besondere Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO), nationale Identifikationsnummern (etwa Geburtsnummern) sowie Kopien oder Scans von Ausweisdokumenten im Dienst zu speichern, soweit mit dem Anbieter nicht in Textform etwas anderes vereinbart ist.
6.4. Der Kunde hat sicherzustellen, dass er die elektronische Unterzeichnung von Dokumenten im Dienst (Unterschrift auf einem Touchscreen) in einer Weise einsetzt, die den rechtlichen Anforderungen an die von ihm geschlossenen Verträge entspricht; die Beurteilung der rechtlichen Eignung dieser Signaturform für die konkreten Rechtsgeschäfte des Kunden obliegt dem Kunden.
6.5. Der Kunde hat dem Anbieter festgestellte Mängel des Dienstes sowie den Verdacht eines Missbrauchs des Nutzerkontos unverzüglich anzuzeigen.
§ 7 Haftung
7.1. Der Anbieter haftet unbeschränkt: (a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung des Anbieters oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen; (b) für sonstige Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen; (c) nach dem Produkthaftungsgesetz; sowie (d) bei arglistigem Verschweigen eines Mangels und im Umfang einer vom Anbieter übernommenen Garantie.
7.2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Kardinalpflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den Ersatz des vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schadens begrenzt.
7.3. Die Parteien gehen davon aus, dass der vertragstypische, vorhersehbare Schaden im Sinne der Ziffer 7.2 in der Regel die Summe der vom Kunden in den zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis für den Dienst gezahlten Entgelte nicht übersteigt. Dies gilt nicht, soweit der Kunde im Einzelfall nachweist, dass ein höherer Schaden vertragstypisch und vorhersehbar war; die Haftung nach Ziffer 7.1 bleibt stets unberührt.
7.4. Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters — gleich aus welchem Rechtsgrund — ausgeschlossen. Insbesondere haftet der Anbieter im Rahmen der Ziffern 7.1 bis 7.3 nicht für Schäden, die durch die Kundeninhalte, deren Unrichtigkeit oder Rechtswidrigkeit, durch eine vertrags- oder dokumentationswidrige Nutzung des Dienstes oder durch Umstände höherer Gewalt verursacht werden, sowie nicht für Transaktionen zwischen dem Kunden und dem Mieter gemäß § 4.
7.5. Die Haftungsbeschränkungen dieses § 7 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
7.6. Eine verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel des Dienstes ist ausgeschlossen; die Haftung für Schäden aus solchen Mängeln richtet sich nach den Ziffern 7.1 bis 7.5.
§ 8 Laufzeit und Kündigung
8.1. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
8.2. Der Kunde kann den Vertrag jederzeit durch Löschung des Nutzerkontos im Dienst oder durch Kündigung in Textform (auch per E-Mail) kündigen. Die Kündigung wird zum letzten Tag des bereits bezahlten Abrechnungszeitraums wirksam, soweit nichts anderes vereinbart ist. Bereits gezahlte Entgelte werden nicht erstattet, soweit sich aus diesen AGB oder zwingendem Recht nichts anderes ergibt.
8.3. Der Anbieter kann den Vertrag ordentlich mit einer Frist von 3 Monaten ohne Angabe von Gründen kündigen; in diesem Fall erstattet er dem Kunden den anteiligen Teil des Entgelts für den nicht genutzten Zeitraum.
8.4. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere in den Fällen der Ziffer 3.7 vor. Beruht der wichtige Grund auf der Verletzung einer Vertragspflicht, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten angemessenen Frist (mindestens 15 Tage) nach Abmahnung in Textform zulässig, es sei denn, eine Fristsetzung ist nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich.
8.5. Datenexport und Löschung. Nach Beendigung des Vertrags ist der Kunde berechtigt, die Kundeninhalte für die Dauer von 30 Tagen in einem maschinenlesbaren Format zu exportieren (im Umfang der Exportfunktionen des Dienstes, im Übrigen auf Anfrage beim Anbieter). Nach Ablauf dieser Frist löscht der Anbieter die Kundeninhalte, mit Ausnahme von Daten, zu deren Aufbewahrung er gesetzlich verpflichtet ist (insbesondere Buchhaltungs- und Steuerbelege), und von Sicherungskopien, die in regelmäßigen Zyklen, spätestens innerhalb von 90 Tagen, überschrieben werden. Der Umgang mit personenbezogenen Daten der Mieter nach Vertragsende richtet sich nach Anhang 1.
§ 9 Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte
9.1. Sämtliche Rechte des geistigen Eigentums am Dienst, an seinem Quellcode, Design, seiner Dokumentation, an Marken und an der Bezeichnung „Flotello" stehen dem Anbieter zu. Durch den Vertragsschluss werden keine Rechte des geistigen Eigentums auf den Kunden übertragen.
9.2. Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, den Dienst im Umfang des gewählten Tarifs ausschließlich für die eigene unternehmerische Tätigkeit des Kunden zu nutzen. Der Kunde ist nicht berechtigt, Unterlizenzen zu erteilen, den Dienst zu vervielfältigen, zu bearbeiten, zurückzuentwickeln (über zwingende gesetzliche Ausnahmen hinaus) oder ihn Dritten über den Vertrag hinaus zugänglich zu machen.
9.3. Die Kundeninhalte verbleiben beim Kunden. Der Kunde räumt dem Anbieter das Recht ein, die Kundeninhalte ausschließlich in dem für die Bereitstellung des Dienstes erforderlichen Umfang zu speichern, zu verarbeiten, zu sichern und anzuzeigen.
9.4. Übermittelt der Kunde dem Anbieter Rückmeldungen oder Verbesserungsvorschläge zum Dienst, ist der Anbieter berechtigt, diese unentgeltlich zu nutzen.
§ 10 Änderungen dieser AGB
10.1. Änderungen dieser AGB, die das vertragliche Gleichgewicht zwischen Leistung und Gegenleistung wesentlich berühren oder Hauptleistungspflichten der Parteien betreffen (wesentliche Änderungen), bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden, etwa durch aktive Bestätigung im Dienst. Ein Schweigen des Kunden oder die bloße fortgesetzte Nutzung des Dienstes gilt nicht als Zustimmung zu wesentlichen Änderungen.
10.2. Sonstige Änderungen dieser AGB, die das vertragliche Gleichgewicht nicht wesentlich berühren (insbesondere Anpassungen an geänderte Rechtsvorschriften oder behördliche bzw. gerichtliche Entscheidungen, an geänderte Bedingungen von Drittanbietern oder an die technische Weiterentwicklung des Dienstes ohne Nachteil für den Kunden), kündigt der Anbieter dem Kunden mindestens 30 Tage vor ihrem Wirksamwerden in Textform an (per E-Mail an die im Nutzerkonto hinterlegte Adresse oder durch Mitteilung im Dienst). Ist der Kunde mit einer solchen Änderung nicht einverstanden, kann er den Vertrag bis zum Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens kündigen; hierauf weist der Anbieter in der Ankündigung hin.
10.3. Die jeweils aktuelle und die früheren Fassungen dieser AGB sind unter flotello.app abrufbar.
§ 11 Schlussbestimmungen
11.1. Der Vertrag und sämtliche daraus resultierenden Rechtsverhältnisse unterliegen dem Recht der Tschechischen Republik unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) findet keine Anwendung. Zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder seine Niederlassung hat, von denen nicht durch Rechtswahl abgewichen werden kann, bleiben von dieser Rechtswahl unberührt.
11.2. Für Streitigkeiten aus dem Vertrag sind die Gerichte der Tschechischen Republik zuständig; örtlich zuständig ist das allgemeine Gericht des Anbieters, soweit die anwendbaren Vorschriften dies zulassen.
11.3. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam, undurchführbar oder nichtig sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
11.4. Der Kunde ist nicht berechtigt, den Vertrag oder Forderungen daraus ohne vorherige Zustimmung des Anbieters in Textform abzutreten oder zu übertragen.
11.5. Bestandteil dieser AGB ist der Anhang 1 — Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV). Mit dem Einverständnis mit diesen AGB bei der Registrierung schließt der Kunde mit dem Anbieter zugleich den Auftragsverarbeitungsvertrag.
11.6. Kontakt zum Anbieter: info@flotello.app, flotello.app.
Anhang 1 — Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
geschlossen nach Art. 28 der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung, „DSGVO") zwischen dem Kunden als Verantwortlichem und dem Anbieter als Auftragsverarbeiter (nachfolgend „AVV").
1. Allgemeines
1.1. Dieser AVV ist Bestandteil der AGB und wird elektronisch gemeinsam mit dem Vertrag geschlossen (durch Anklicken des Einverständnisses mit den AGB bei der Registrierung). Die Parteien vereinbaren ausdrücklich, dass diese Form dem Erfordernis des Art. 28 Abs. 9 DSGVO genügt (elektronisches Format).
1.2. Bei der Bereitstellung des Dienstes verarbeitet der Anbieter für den Kunden personenbezogene Daten, für die der Kunde Verantwortlicher ist — insbesondere Daten der Mieter. Dieser AVV regelt die Bedingungen dieser Verarbeitung. Bei Widersprüchen zwischen dem AVV und den übrigen Teilen der AGB hat hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten der AVV Vorrang.
1.3. Zur Klarstellung: Hinsichtlich der personenbezogenen Daten des Kunden selbst und seiner Nutzer (Kontakt-, Rechnungs- und Abrechnungsdaten) ist der Anbieter eigenständiger Verantwortlicher; diese Verarbeitung regelt die unter flotello.app abrufbare Datenschutzerklärung.
2. Gegenstand, Art, Zweck und Dauer der Verarbeitung
2.1. Gegenstand und Art der Verarbeitung: Speicherung, Strukturierung, Aufbewahrung, Anzeige, Verwendung, Export, Sicherung und Löschung personenbezogener Daten im Rahmen des Betriebs des Dienstes (gehostete SaaS-Anwendung zur Verwaltung von Vermietungen).
2.2. Zweck der Verarbeitung: die Bereitstellung des Dienstes für den Kunden, d. h. insbesondere die Erfassung von Mietern, die Verwaltung von Reservierungen, die Erstellung und Aufbewahrung von Mietverträgen sowie Übergabe- und Rücknahmeprotokollen, die Verwaltung von Zahlungen und die Kommunikation mit Mietern.
2.3. Dauer der Verarbeitung: für die Laufzeit des Vertrags und anschließend für die Dauer gemäß Abschnitt 9 dieses AVV.
2.4. Kategorien betroffener Personen: Mieter (Kunden des Kunden), deren Vertreter, Fahrer und Kontaktpersonen; gegebenenfalls weitere Personen, deren Daten der Kunde in den Dienst einstellt.
2.5. Kategorien personenbezogener Daten: Identifikationsdaten (Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Nummer des Ausweisdokuments, Führerscheinnummer), Adress- und Kontaktdaten (Anschrift, Telefon, E-Mail), Identifikationsdaten von Unternehmern (Ident.-Nr., USt-IdNr.), Daten zu Reservierungen und Mietverhältnissen, Vertragsdokumente einschließlich der elektronischen Unterschrift (das Schriftbild der Unterschrift wird nicht als dynamisches biometrisches Template, sondern als grafisches Abbild gespeichert), Fotodokumentation des Fahrzeugzustands (kann ausnahmsweise Personen abbilden), Zahlungsmetadaten (Status und Historie von Zahlungen; Zahlungskartendaten verarbeitet ausschließlich Stripe).
2.6. Der Kunde verpflichtet sich, keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO), keine Daten über strafrechtliche Verurteilungen (Art. 10 DSGVO), keine nationalen Identifikationsnummern (etwa Geburtsnummern) und keine Kopien oder Scans von Ausweisdokumenten in den Dienst einzustellen. Der Dienst ist für die Verarbeitung solcher Daten nicht bestimmt.
3. Weisungen des Verantwortlichen
3.1. Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Kunden. Als Weisungen gelten der Vertrag, dieser AVV sowie die Handlungen des Kunden und seiner Nutzer in der Oberfläche des Dienstes (z. B. Anlegen, Ändern, Exportieren oder Löschen eines Datensatzes).
3.2. Der Anbieter informiert den Kunden, wenn eine Weisung nach seiner Auffassung gegen die DSGVO oder andere Datenschutzvorschriften verstößt.
3.3. Die Pflicht nach Ziffer 3.1 gilt nicht, soweit der Anbieter durch das Recht der Union oder eines Mitgliedstaats zur Verarbeitung verpflichtet ist; in diesem Fall teilt der Anbieter dem Kunden diese Anforderung vor der Verarbeitung mit, sofern das betreffende Recht eine solche Mitteilung nicht verbietet.
4. Pflichten des Anbieters (Auftragsverarbeiters)
4.1. Der Anbieter gewährleistet, dass sich die zur Verarbeitung personenbezogener Daten befugten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet haben oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.
4.2. Der Anbieter ergreift und unterhält die technischen und organisatorischen Maßnahmen gemäß Abschnitt 6 dieses AVV.
4.3. Der Anbieter unterstützt den Kunden durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen bei dessen Pflicht, Anträge auf Ausübung der Rechte betroffener Personen (Art. 12–23 DSGVO) zu beantworten, insbesondere durch die Funktionen des Dienstes (Suche, Berichtigung, Export, Löschung von Datensätzen). Erhält der Anbieter einen Antrag einer betroffenen Person, der eine Verarbeitung betrifft, für die der Kunde Verantwortlicher ist, leitet er ihn unverzüglich an den Kunden weiter und beantwortet ihn nicht selbst in der Sache.
4.4. Der Anbieter unterstützt den Kunden unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der ihm zur Verfügung stehenden Informationen bei der Einhaltung der Pflichten nach Art. 32–36 DSGVO (Sicherheit der Verarbeitung, Meldung von Verletzungen, Datenschutz-Folgenabschätzung).
4.5. Der Anbieter stellt dem Kunden alle erforderlichen Informationen zum Nachweis der Einhaltung der Pflichten nach Art. 28 DSGVO zur Verfügung und ermöglicht und unterstützt Überprüfungen — einschließlich Inspektionen —, die vom Kunden oder einem von ihm beauftragten Prüfer durchgeführt werden. Die Überprüfung erfolgt vorrangig durch Bereitstellung von Dokumentation und Beantwortung von Fragen; eine Prüfung vor Ort ist nach vorheriger Ankündigung von mindestens 30 Tagen, während der üblichen Geschäftszeiten, höchstens einmal jährlich (außer bei einer durch einen Sicherheitsvorfall oder eine Aufforderung der Aufsichtsbehörde veranlassten Prüfung) und auf Kosten des Kunden möglich.
5. Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten
5.1. Der Anbieter meldet dem Kunden eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich nach Bekanntwerden, spätestens innerhalb von 48 Stunden, per E-Mail an die Kontaktadresse des Kunden.
5.2. Die Meldung enthält — im Umfang der verfügbaren Informationen — mindestens: eine Beschreibung der Art der Verletzung einschließlich der Kategorien und der ungefähren Zahl der betroffenen Personen und Datensätze, die wahrscheinlichen Folgen, die ergriffenen und vorgeschlagenen Maßnahmen sowie eine Kontaktstelle für weitere Informationen. Die Informationen können schrittweise bereitgestellt werden.
5.3. Die Meldung einer Verletzung an die Aufsichtsbehörde und die etwaige Benachrichtigung der betroffenen Personen obliegen dem Kunden als Verantwortlichem; der Anbieter leistet hierzu die erforderliche Unterstützung.
6. Technische und organisatorische Maßnahmen
6.1. Der Anbieter hat insbesondere folgende Maßnahmen getroffen:
- Verschlüsselung der Daten bei der Übertragung (TLS/HTTPS) und Verschlüsselung der gespeicherten Daten auf Infrastrukturebene;
- Speicherung der Produktionsdaten in einem Rechenzentrum in der Region Frankfurt (EU) (Supabase);
- logische Trennung der Daten der einzelnen Kunden (Mandantentrennung auf Anwendungs- und Datenbankebene, Zugriffssteuerung auf Zeilenebene);
- Zugriffskontrolle: Authentifizierung der Nutzer, Zugriff auf Produktionsdaten nur für befugte Personen im erforderlichen Umfang, starke Passwörter und Mehr-Faktor-Authentifizierung für administrative Infrastrukturzugänge;
- regelmäßige automatische Datensicherung und Wiederherstellbarkeit der Daten;
- Protokollierung von Zugriffen und Änderungen auf Infrastrukturebene;
- Aktualisierung und Absicherung der Softwarekomponenten, Nutzung renommierter Infrastrukturanbieter mit Zertifizierungen (z. B. SOC 2, ISO 27001).
6.2. Der Anbieter ist berechtigt, die Maßnahmen fortlaufend zu aktualisieren und zu verbessern; das Schutzniveau darf dabei nicht unter das nach Art. 32 DSGVO gebotene Niveau sinken.
7. Unterauftragsverarbeiter
7.1. Der Kunde erteilt dem Anbieter die allgemeine Genehmigung zur Einschaltung weiterer Auftragsverarbeiter. Aktuelle Liste der Unterauftragsverarbeiter zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses AVV:
| Unterauftragsverarbeiter | Sitz | Zweck | Datenstandort / Garantien für die Übermittlung |
|---|---|---|---|
| Vercel Inc. | USA | Hosting und Betrieb der Anwendung | Zertifizierung nach dem EU-U.S. Data Privacy Framework und Standardvertragsklauseln (SCC) |
| Supabase, Inc. | USA | Datenbank und Dateispeicher | Datenspeicherung in der Region Frankfurt (EU); für etwaige Zugriffe aus Drittländern SCC |
| Stripe Payments Europe, Ltd. / Stripe, Inc. | Irland / USA | Zahlungsabwicklung | Zertifizierung nach dem EU-U.S. Data Privacy Framework und SCC |
| Resend (Resend, Inc.) | USA | Versand transaktionaler E-Mails | Standardvertragsklauseln (SCC) |
| Functional Software, Inc. (Sentry) | USA | Fehlerüberwachung der Anwendung | Standardvertragsklauseln (SCC) |
7.2. Beabsichtigte Änderungen (Hinzuziehung oder Ersetzung eines Unterauftragsverarbeiters) teilt der Anbieter dem Kunden mindestens 30 Tage im Voraus per E-Mail oder durch Mitteilung im Dienst mit. Der Kunde kann gegen die Änderung aus berechtigten datenschutzbezogenen Gründen innerhalb von 14 Tagen nach der Mitteilung in Textform Einspruch erheben. Kommt keine Einigung zustande, kann der Kunde den Vertrag zum Zeitpunkt der Einschaltung des neuen Unterauftragsverarbeiters kündigen; andernfalls gilt die Änderung als genehmigt.
7.3. Der Anbieter erlegt jedem Unterauftragsverarbeiter vertraglich dieselben Datenschutzpflichten auf, wie sie in diesem AVV festgelegt sind, insbesondere die Pflicht, hinreichende Garantien für die Umsetzung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen zu bieten. Kommt ein Unterauftragsverarbeiter seinen Pflichten nicht nach, haftet der Anbieter gegenüber dem Kunden für die Einhaltung von dessen Pflichten wie für eigenes Handeln.
8. Übermittlungen in Drittländer
8.1. Personenbezogene Daten werden primär in der EU (Region Frankfurt) gespeichert. Einige Unterauftragsverarbeiter haben jedoch ihren Sitz in den USA oder können aus Drittländern auf die Daten zugreifen.
8.2. Jede Übermittlung personenbezogener Daten in ein Drittland erfolgt ausschließlich unter den Voraussetzungen des Kapitels V DSGVO, insbesondere auf Grundlage: (a) eines Angemessenheitsbeschlusses nach Art. 45 DSGVO (bei Unterauftragsverarbeitern mit Zertifizierung nach dem EU-U.S. Data Privacy Framework) oder (b) von Standardvertragsklauseln nach Art. 46 Abs. 2 Buchst. c DSGVO, die mit dem jeweiligen Unterauftragsverarbeiter geschlossen und gegebenenfalls durch zusätzliche Maßnahmen ergänzt werden.
8.3. Der Kunde beauftragt den Anbieter hiermit, in seinem Namen geeignete Garantien für Übermittlungen an die Unterauftragsverarbeiter nach Abschnitt 7 dieses AVV sicherzustellen.
9. Löschung und Rückgabe der Daten nach Vertragsende
9.1. Nach Beendigung des Vertrags kann der Kunde für die Dauer von 30 Tagen die personenbezogenen Daten in einem maschinenlesbaren Format exportieren (gemäß Ziffer 8.5 der AGB). Nach Wahl des Kunden gibt der Anbieter die Daten zurück (durch Export) und/oder löscht sie.
9.2. Trifft der Kunde keine abweichende Wahl, löscht der Anbieter nach Ablauf der Frist gemäß Ziffer 9.1 sämtliche für den Kunden verarbeiteten personenbezogenen Daten einschließlich Kopien, mit Ausnahme: (a) von Daten, deren Aufbewahrung das Recht der Union oder eines Mitgliedstaats verlangt, und (b) von Sicherungskopien, die in regelmäßigen Zyklen, spätestens innerhalb von 90 Tagen, gelöscht werden; bis zur Löschung bleiben die Sicherungen durch die Maßnahmen nach Abschnitt 6 geschützt.
10. Schlussbestimmungen des AVV
10.1. Dieser AVV wird für die Laufzeit des Vertrags geschlossen; die Abschnitte 4.5, 5 und 9 gelten auch nach dessen Beendigung bis zur vollständigen Abwicklung fort.
10.2. Die Haftung der Parteien für Verletzungen dieses AVV richtet sich nach § 7 der AGB; zwingende Ansprüche betroffener Personen und die Pflichten nach Art. 82 DSGVO bleiben unberührt.
10.3. Änderungen dieses AVV richten sich nach § 10 der AGB. Die aktuelle Liste der Unterauftragsverarbeiter ist unter flotello.app abrufbar.
10.4. Dieser AVV unterliegt dem Recht der Tschechischen Republik und der DSGVO; die unmittelbar geltenden Bestimmungen der DSGVO haben Vorrang.