Mietvertrag für Fahrzeuge.
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Ein Muster-Mietvertrag nach den §§ 535 ff. BGB — für Anhänger, Pkw, Transporter, Wohnmobile und Maschinen. Den vollständigen Text finden Sie unten; herunterladen können Sie ihn als PDF zum Ausdrucken oder als Word-Datei zum Anpassen.
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Das Muster ist eine allgemeine Arbeitshilfe und keine Rechtsberatung. Lesen Sie es vor der Verwendung vollständig und passen Sie es an Ihren Betrieb an.
Text des Musters
Der vollständige Wortlaut
Die Linien markieren die Stellen, die Sie von Hand oder in Word ausfüllen. Die heruntergeladene Datei enthält genau diesen Text.
MIETVERTRAG ÜBER EIN FAHRZEUG
geschlossen nach den §§ 535 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)
I. VERTRAGSPARTEIEN
Vermieter:
__________________________________, Registernummer: ________________, USt-IdNr.: ________________
mit Sitz in __________________________________
vertreten durch: __________________________________
Bankverbindung: __________________________________
Kontakt: ________________, __________________________________
(nachfolgend „Vermieter“)
Mieter:
__________________________________
wohnhaft / mit Sitz in: __________________________________
Geburtsdatum: ________________, Ausweisnummer: ________________
Führerscheinnummer: ________________
Kontakt: ________________, __________________________________
(nachfolgend „Mieter“)
II. MIETGEGENSTAND
1. Der Vermieter überlässt dem Mieter zum vorübergehenden Gebrauch folgendes Fahrzeug: __________________________________ (________________), amtliches Kennzeichen ________________ (nachfolgend das „Fahrzeug“). Der Mieter verpflichtet sich, hierfür die vereinbarte Miete zu zahlen.
2. Der Mieter bestätigt, sich vor der Übernahme mit dem Zustand des Fahrzeugs und seiner Bedienung vertraut gemacht zu haben. Zustand, Ausstattung und etwaige Vorschäden werden im Übergabeprotokoll festgehalten, das die Grundlage für die Rückgabe des Fahrzeugs bildet.
III. MIETDAUER
1. Das Mietverhältnis wird für die bestimmte Zeit vom ________________ bis zum ________________ geschlossen.
2. Der Mieter hat das Fahrzeug spätestens mit Ablauf der Mietzeit an den Vermieter zurückzugeben, und zwar in dem Zustand, in dem er es übernommen hat, unter Berücksichtigung der durch den vertragsgemäßen Gebrauch entstandenen gewöhnlichen Abnutzung.
3. Eine Verlängerung der Mietzeit ist nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Vermieter möglich.
IV. MIETE UND KAUTION
1. Die Miete für die vereinbarte Mietzeit beträgt ________________ einschließlich etwaiger gesetzlicher Umsatzsteuer.
2. Der Mieter hinterlegt bei der Übernahme des Fahrzeugs eine Kaution in Höhe von ________________ (________________). Die Kaution dient der Sicherung der Ansprüche des Vermieters aus diesem Vertrag, insbesondere wegen Schäden am Fahrzeug, fehlenden Zubehörs und sonstiger Forderungen.
3. Der Vermieter rechnet die Kaution nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Fahrzeugs ab und erstattet dem Mieter den nicht in Anspruch genommenen Teil ohne schuldhaftes Zögern zurück. Mit der Kaution dürfen nur fällige, konkret abgerechnete Ansprüche aus diesem Vertrag verrechnet werden; ein pauschaler oder automatischer Verfall der Kaution findet nicht statt.
V. PFLICHTEN DES MIETERS
1. Der Mieter hat das Fahrzeug sorgsam und bestimmungsgemäß zu behandeln und es nur nach den Vorgaben des Herstellers und den Hinweisen des Vermieters zu verwenden.
2. Das Fahrzeug darf nur vom Mieter geführt werden sowie von Personen, die der Mieter dem Vermieter zuvor benannt hat. Jeder Fahrer muss im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der erforderlichen Klasse sein.
3. Dem Mieter ist es untersagt, das Fahrzeug Dritten zum Gebrauch zu überlassen oder unterzuvermieten, es für Rennen oder ähnliche Veranstaltungen einzusetzen oder es zu rechtswidrigen Zwecken zu verwenden.
4. Fahrten ins Ausland sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters zulässig.
5. Der Mieter hat das Fahrzeug gegen Diebstahl zu sichern und vor Beschädigung zu schützen. Die Kosten des laufenden Betriebs, insbesondere den Kraftstoff, trägt der Mieter.
6. Schäden, Störungen, Verkehrsunfälle oder den Diebstahl des Fahrzeugs hat der Mieter dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen; bei einem Unfall oder Diebstahl ist zudem die Polizei hinzuzuziehen. Der Mieter darf gegenüber Dritten kein Schuldanerkenntnis abgeben.
VI. HAFTUNG
1. Der Mieter haftet für Schäden am Fahrzeug, die während der Mietzeit entstehen, einschließlich der Schäden, die durch Personen verursacht werden, denen er den Gebrauch des Fahrzeugs ermöglicht hat.
2. Sofern vereinbart, ist die Haftung des Mieters je Schadensfall auf eine Selbstbeteiligung begrenzt. Selbstbeteiligung je Schadensfall: ____________ (sofern vereinbart).
3. Eine vereinbarte Haftungsbegrenzung entfällt und der Mieter haftet in voller Höhe, wenn er den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, insbesondere beim Führen des Fahrzeugs unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln, bei vertragswidrigem Gebrauch des Fahrzeugs oder bei der Überlassung an einen nicht berechtigten Fahrer.
4. Bußgelder, Gebühren und sonstige Sanktionen wegen Verstößen gegen Rechtsvorschriften während der Mietzeit gehen zulasten des Mieters.
VII. RÜCKGABE DES FAHRZEUGS
1. Der Mieter gibt das Fahrzeug am vereinbarten Ort und zur vereinbarten Zeit an den Vermieter zurück; über die Rückgabe wird ein Rücknahmeprotokoll erstellt.
2. Gibt der Mieter das Fahrzeug nach Ablauf der Mietzeit nicht zurück, kann der Vermieter für die Dauer der Vorenthaltung eine Entschädigung mindestens in Höhe der vereinbarten Miete verlangen (§ 546a BGB); die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
3. Abweichungen gegenüber dem Zustand bei der Übergabe, fehlendes Zubehör und übermäßige Verschmutzung werden abgerechnet und können mit der Kaution verrechnet werden.
VIII. HINWEIS ZUM WIDERRUFSRECHT
Bei der Vermietung eines Fahrzeugs für einen konkreten Zeitraum besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht, auch wenn der Vertrag im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurde.
IX. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
1. Dieser Vertrag wird mit der Unterzeichnung durch beide Parteien wirksam.
2. Soweit dieser Vertrag keine Regelung enthält, gelten die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere die §§ 535 ff. BGB.
3. Der Vertrag wird in zwei gleichlautenden Ausfertigungen erstellt; jede Partei erhält eine Ausfertigung.
4. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Am ________________
Vermieter: __________________________________
Mieter: __________________________________
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So verwenden Sie das Muster
Worauf es beim Ausfüllen ankommt
Parteien und Fahrzeug vollständig eintragen
Bei Unternehmen Registernummer und Vertreter, bei Privatpersonen Geburtsdatum und Ausweisnummer. Die Führerscheinnummer nur dort, wo das Fahrzeug geführt wird. Ausweise nicht kopieren — die Nummer genügt.
Mietdauer mit Uhrzeit festhalten
Das Datum allein reicht nicht. Die verspätete Rückgabe ist der häufigste Streitpunkt, und ohne Uhrzeit im Vertrag lässt sich der Verzug kaum belegen.
Kaution mit Betrag und Zahlungsart eintragen
Bar, per Karte oder per Überweisung. Das Muster sieht vor, dass nur konkret abgerechnete Ansprüche verrechnet werden — ein pauschaler Verfall der Kaution hält einer AGB-Kontrolle nicht stand.
Zum Vertrag gehört das Übergabeprotokoll
Der Vertrag regelt, was gilt. Den Zustand des Fahrzeugs bei Übergabe und Rückgabe hält erst das Protokoll fest — ohne es lässt sich ein Schaden schwer nachweisen.
Fragen
Klartext.
Muss ein Mietvertrag über ein Fahrzeug schriftlich sein?
Eine Schriftform schreibt das Gesetz für die kurzfristige Fahrzeugmiete nicht vor. Ohne schriftlichen Vertrag können Sie aber weder die Kautionshöhe noch die Mietdauer oder ein Auslandsfahrverbot belegen. In der Praxis wird deshalb nie ohne Vertrag vermietet.
Eignet sich das Muster auch für Anhänger oder Baumaschinen?
Ja. Das Muster spricht allgemein von einem Fahrzeug. Bei Anhängern und Maschinen streichen Sie die Führerscheinangaben, wo sie keinen Sinn ergeben, und ergänzen bei den Pflichten des Mieters, was für Ihre Technik wichtig ist — etwa Nutzlast oder Einsatzbeschränkungen.
Darf ich den Text ändern?
Ja, dafür gibt es die Word-Datei. Beachten Sie, dass vorformulierte Klauseln gegenüber Verbrauchern der Inhaltskontrolle nach §§ 305 ff. BGB unterliegen: Was den Mieter unangemessen benachteiligt, ist unwirksam.
Wie viele Ausfertigungen brauche ich?
Zwei unterschriebene — eine für Sie, eine für den Mieter. Die Schlussbestimmungen des Musters sehen das so vor.
Aus dem Blog
Ein Vertrag, der sich selbst ausfüllt.
In Flotello kommen Kundendaten, Fahrzeug, Preis und Kaution aus der Buchung in den Vertrag. Der Kunde unterschreibt mit dem Finger auf dem Smartphone, das unterschriebene PDF bleibt beim Mietvorgang.
Ohne Kreditkarte. Registrierung in einer Minute.