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VermietungsbetriebLesezeit 5 Min.

Rechnungen in der Vermietung: Pflichtangaben, GoBD und E-Rechnung

Welche Pflichtangaben eine Mietrechnung braucht, wie Kaution und Stornogebühr steuerlich einzuordnen sind und was GoBD und E-Rechnung für Vermieter konkret bedeuten.

1. Die Pflichtangaben auf einen Blick

Eine Rechnung an einen Unternehmer muss so viel Information tragen, dass ein fremder Dritter die Leistung zweifelsfrei zuordnen kann. In der Vermietung sind das:

  • vollständiger Name und Anschrift von Vermieter und Mieter,
  • Ihre Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer,
  • das Rechnungsdatum,
  • eine fortlaufende, einmalig vergebene Rechnungsnummer,
  • Menge und Art der Leistung — also nicht „Miete", sondern „Anhänger, Kennzeichen XY-Z 123, Vermietung 12.–14.08.2026",
  • der Leistungszeitraum, wenn er vom Rechnungsdatum abweicht (in der Vermietung fast immer),
  • das Netto-Entgelt, aufgeschlüsselt nach Steuersätzen,
  • Steuersatz und Steuerbetrag, bei Steuerbefreiung ein Hinweis darauf,
  • jede im Voraus vereinbarte Entgeltminderung, etwa ein Wochenrabatt.

Kleinunternehmer weisen keine Umsatzsteuer aus und ergänzen stattdessen den Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung. Alles andere — Nummer, Parteien, Leistungsbeschreibung — brauchen sie genauso, sonst bucht der Firmenkunde die Rechnung nicht.

Für Kleinbeträge gibt es Erleichterungen: eine Quittung über wenige Euro muss nicht alles enthalten. Die Grenze wird gelegentlich angepasst, prüfen Sie den aktuellen Stand, bevor Sie Ihre Belegvorlage darauf aufbauen.

2. Was gehört ins Entgelt, was nicht

Faustregel: Alles, was Sie dafür berechnen, dass Sie etwas leisten, ist Teil des Entgelts.

Der Grund, warum das sauber getrennt gehört: Die Buchhaltung des Kunden verbucht Entgelt und Sicherheit völlig unterschiedlich. Eine Rechnung, in der die Kaution als Position steht, erzeugt genau die Rückfragen, die Sie sich sparen wollten.

3. Kaution, Schaden und Stornogebühr

Die Kaution ist eine Sicherheit, kein Umsatz. Sie nehmen sie entgegen, halten sie und geben sie zurück. In diesem Moment passiert steuerlich nichts.

Interessant wird es, wenn Sie einbehalten. Dann entscheidet der Grund:

  • Sie behalten für einen Schaden am Fahrzeug ein — das ist regelmäßig Schadensersatz und damit kein Entgelt für eine Leistung.
  • Sie behalten für eine Leistung ein, die Sie erbracht haben — Reinigung, Betankung, Nachbereitung, Mehrkilometer — das ist ganz normales Entgelt und gehört auf eine Rechnung.

Deshalb: Kautionsabrechnungen immer nach Positionen aufschlüsseln. „Einbehalt 300 Euro" hilft niemandem. „Reparatur Plane 220 Euro, Innenreinigung 80 Euro" hilft Ihnen, Ihrem Kunden und Ihrer Steuerberatung. Wie Sie die Abwicklung insgesamt sauber aufsetzen, beschreibt der Beitrag zur Kaution in der Fahrzeugvermietung.

Bei Stornogebühren kommt es ebenfalls auf die Natur an: echter pauschalierter Schadensersatz für die entgangene Vermietung wird anders behandelt als ein Entgelt für eine tatsächlich erbrachte Reservierungsleistung. Formulieren Sie Ihre Bedingungen so, dass klar erkennbar ist, was gemeint ist — der Beitrag zu Stornobedingungen geht auf die Formulierung ein, die steuerliche Einordnung klärt Ihre Beratung.

Anzahlungen auf eine künftige Miete lösen bei Regelbesteuerung typischerweise schon bei Vereinnahmung eine Pflicht aus. Wer regelmäßig mit Vorauszahlungen arbeitet, sollte das nicht erst bei der Jahresabschlussbuchung merken.

4. Der Nummernkreis

Fortlaufend heißt nicht „irgendwann mal aufsteigend", sondern lückenlos nachvollziehbar. Bewährt hat sich:

  • ein Format mit Jahr, etwa 2026-0001, damit sich die Kreise über Jahre nicht überschneiden,
  • die Nummer wird erst beim Ausstellen vergeben, nicht beim Anlegen eines Entwurfs — sonst entstehen Löcher durch verworfene Entwürfe,
  • getrennte Kreise für Rechnung, Gutschrift und Anzahlung sind zulässig, wenn sie jeweils in sich lückenlos sind,
  • eine ausgestellte Rechnung wird nicht überschrieben. Korrektur läuft über Storno und Neuausstellung mit Verweis auf das Original.

Fehlende Nummern sind das Erste, wonach eine Prüfung fragt. Ein System, das die Nummer atomar und erst beim Ausstellen vergibt, macht das Problem strukturell unmöglich — auch dann, wenn zwei Personen gleichzeitig abrechnen.

5. GoBD in der Praxis

Die GoBD klingen nach Konzernthema, betreffen aber jede Vermietung mit Buchführungspflichten. Übersetzt in den Alltag bedeuten sie vier Dinge:

1. Unveränderbarkeit. Ein gebuchter Beleg darf nachträglich nicht spurlos geändert werden. Eine Excel-Datei, in der man Zeilen überschreiben kann, erfüllt das nicht.

2. Nachvollziehbarkeit. Von der Buchung über den Mietvertrag und das Übergabeprotokoll bis zur Rechnung muss der Zusammenhang erkennbar bleiben.

3. Aufbewahrung im Ursprungsformat. Eine digital empfangene Rechnung wird digital aufbewahrt. Ausdrucken und wegwerfen genügt nicht.

4. Verfahrensdokumentation. Eine kurze Beschreibung, wie Belege bei Ihnen entstehen, abgelegt und archiviert werden. Zwei Seiten reichen für einen kleinen Betrieb völlig aus.

Die Aufbewahrungsfristen für Rechnungen und Buchungsbelege sind mehrjährig und wurden zuletzt angepasst; nehmen Sie die aktuelle Frist aus einer offiziellen Quelle, bevor Sie alte Ordner entsorgen.

6. E-Rechnung im B2B

Die elektronische Rechnung im Geschäftsverkehr zwischen inländischen Unternehmen kommt stufenweise. Wichtig ist die Reihenfolge, weil sie oft verwechselt wird:

  • Empfangen müssen Unternehmen strukturierte E-Rechnungen früher, als sie selbst welche ausstellen müssen. Praktisch heißt das: ein Postfach, das Formate wie XRechnung oder ZUGFeRD annehmen und lesbar machen kann.
  • Ausstellen wird für weitere Gruppen später verpflichtend, gestaffelt unter anderem nach Umsatz.
  • Eine PDF-Datei per E-Mail ist keine E-Rechnung im Sinne dieser Regeln, solange sie keinen strukturierten Datenteil enthält.
  • Rechnungen an Privatkunden sind von der Pflicht nicht betroffen.

Die Stichtage und Schwellen sind mehrfach verschoben und ergänzt worden. Prüfen Sie den Stand zu Ihrem Datum, bevor Sie Software auswählen — und fragen Sie beim Anbieter konkret nach, welche Formate er erzeugt und ob er sie auch empfangen kann.

7. Wann Sie abrechnen sollten

Bei Firmenkunden immer, bei Privatkunden ist ein Zahlungsbeleg das Minimum — eine ordentliche Rechnung wirkt trotzdem professioneller und spart Rückfragen.

Der bessere Zeitpunkt ist nach der Rückgabe. Vorher kennen Sie weder Mehrkilometer noch Tankstand noch Reinigungsaufwand, und jede Korrektur kostet Sie mehr Zeit als das Warten. Wer eine Anzahlung nimmt, stellt dafür einen eigenen Beleg aus und rechnet am Ende ab.

Ein praktischer Ablauf, der sich bewährt hat:

Wobei Flotello hilft

In Flotello entsteht die Rechnung direkt aus der Reservierung: Miete, Extras, Mehrkilometer und einbehaltene Beträge sind bereits erfasst, die Nummer wird erst beim Ausstellen vergeben und der Kreis bleibt auch dann lückenlos, wenn zwei Personen gleichzeitig arbeiten. Ausgestellte Rechnungen sind unveränderbar und lassen sich nur per Storno mit Begründung korrigieren.

Details stehen in der Hilfe unter Rechnungen und Umsatzsteuer, ausprobieren können Sie das System 7 Tage kostenlos.

Häufige Fragen

Muss die Kaution auf die Rechnung?

Nein, solange sie eine Sicherheit bleibt und zurückgezahlt wird. Erst der einbehaltene Teil wird relevant — und auch dann nur der Anteil, der Entgelt für eine erbrachte Leistung ist, nicht der Schadensersatzanteil.

Was passiert bei einer Lücke im Nummernkreis?

Eine Prüfung fragt danach, und Sie müssen die Lücke erklären können. Vermeiden lässt sie sich, indem die Nummer erst beim tatsächlichen Ausstellen vergeben wird und fehlerhafte Rechnungen storniert statt gelöscht werden.

Reicht eine PDF-Rechnung per E-Mail?

Gegenüber Privatkunden ja. Im inländischen B2B-Verkehr gilt eine PDF ohne strukturierten Datenteil nicht als E-Rechnung im Sinne der neuen Regeln — dort brauchen Sie ein Format wie XRechnung oder ZUGFeRD.

Wie lange muss ich Mietrechnungen aufbewahren?

Mehrere Jahre, und zwar in dem Format, in dem sie entstanden sind. Die genaue Frist wurde zuletzt geändert, holen Sie sich den aktuellen Wert aus einer offiziellen Quelle, bevor Sie Unterlagen vernichten.

Kann ich eine fehlerhafte Rechnung einfach ändern?

Nicht durch Überschreiben. Sie stornieren die Rechnung oder stellen eine Korrekturrechnung aus, die auf das Original verweist. Genau das verlangen die Grundsätze zur Unveränderbarkeit.

Führen Sie Ihren Verleih auf Papier?

Flotello begleitet den ganzen Mietvorgang von der Reservierung bis zur Rückzahlung der Kaution — Kalender, Vertrag mit Unterschrift, Übergabeprotokoll mit Fotos, Zahlungen und Rechnung.

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