1. Die Begriffe, ohne die es nicht geht
| Begriff | Bedeutung |
|---|---|
| Zulässige Gesamtmasse | maximal erlaubtes Gewicht eines Fahrzeugs inklusive Ladung |
| Leergewicht | Gewicht des Fahrzeugs ohne Ladung |
| Nutzlast | zulässige Gesamtmasse minus Leergewicht |
| Anhängelast | was Ihr Zugfahrzeug ziehen darf, gebremst und ungebremst getrennt |
| Stützlast | senkrechte Last, die die Deichsel auf die Kupplung bringt |
Alle diese Werte stehen in der Zulassungsbescheinigung Teil I des jeweiligen Fahrzeugs. Für die Führerscheinfrage arbeiten Sie ausschließlich mit den zulässigen Gesamtmassen — was tatsächlich geladen ist, spielt dabei keine Rolle. Für die Frage der Überladung dagegen zählt das tatsächliche Gewicht. Beide Prüfungen sind nötig.
2. Klasse B
Mit der gewöhnlichen Pkw-Klasse B dürfen Sie ein Zugfahrzeug bis 3.500 Kilogramm zulässiger Gesamtmasse führen. Für Anhänger gelten zwei Wege:
- Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 750 Kilogramm dürfen Sie grundsätzlich ziehen, solange Ihr Fahrzeug das darf.
- Schwerere Anhänger sind möglich, solange die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger 3.500 Kilogramm nicht überschreitet.
Beispielrechnung 1: Ihr Auto hat 2.000 Kilogramm zulässige Gesamtmasse. Ein Anhänger mit 750 Kilogramm ist über den ersten Weg zulässig. Über den zweiten Weg wären sogar bis zu 1.500 Kilogramm Anhänger möglich, sofern das Auto diese Anhängelast hat.
Beispielrechnung 2: Ihr Auto hat 2.800 Kilogramm zulässige Gesamtmasse. Ein 750-Kilogramm-Anhänger geht über den ersten Weg. Ein 1.000-Kilogramm-Anhänger ergäbe 3.800 Kilogramm in der Summe und ist mit Klasse B allein nicht mehr zulässig.
3. B96
B96 ist keine eigene Fahrerlaubnisklasse, sondern eine Schlüsselzahl, die Ihrer Klasse B hinzugefügt wird. Sie erhalten sie nach einer eintägigen Schulung in einer Fahrschule, ohne theoretische oder praktische Prüfung.
Mit B96 verschiebt sich die Obergrenze der Summe aus Zugfahrzeug und Anhänger von 3.500 auf 4.250 Kilogramm. Alles andere bleibt gleich: Ihr Zugfahrzeug darf weiterhin höchstens 3.500 Kilogramm haben.
Für wen sich das lohnt: für alle, die regelmäßig größere Kastenanhänger, Autotransporter, Pferdeanhänger oder Wohnwagen ziehen und dabei knapp über die 3.500 kommen. Die Schulung dauert einen Tag und kostet meist einen niedrigen dreistelligen Betrag.
4. BE
BE ist eine eigene Klasse mit praktischer Prüfung. Sie erlaubt ein Zugfahrzeug der Klasse B mit einem Anhänger bis 3.500 Kilogramm zulässiger Gesamtmasse. Damit sind Gespanne bis in den Bereich von 7.000 Kilogramm möglich, sofern Fahrzeug und Kupplung das hergeben.
| Klasse | Zugfahrzeug | Anhänger | Summe |
|---|---|---|---|
| B | bis 3.500 kg | bis 750 kg | keine gesonderte Grenze |
| B mit Kombination | bis 3.500 kg | über 750 kg möglich | bis 3.500 kg |
| B96 | bis 3.500 kg | über 750 kg möglich | bis 4.250 kg |
| BE | bis 3.500 kg | bis 3.500 kg | bis rund 7.000 kg |
Die Tabelle ist eine Orientierung für den Regelfall. Sonderfälle, etwa ältere Fahrerlaubnisse mit Bestandsschutz oder Fahrzeuge über 3.500 Kilogramm, sind darin nicht abgebildet.
5. In drei Schritten selbst nachrechnen
1. Zwei Zahlen heraussuchen. Zulässige Gesamtmasse Ihres Autos aus dessen Papieren, zulässige Gesamtmasse des Anhängers aus dessen Papieren.
2. Erste Prüfung. Liegt der Anhänger bei höchstens 750 Kilogramm, ist die Führerscheinfrage mit Klasse B in der Regel erledigt.
3. Zweite Prüfung. Andernfalls beide Werte addieren und mit 3.500 vergleichen, mit B96 mit 4.250, mit BE gelten die Werte aus der Tabelle.
Und dann die Prüfung, die nichts mit dem Führerschein zu tun hat, aber genauso bindend ist: Darf Ihr Auto diesen Anhänger überhaupt ziehen? In der Zulassungsbescheinigung stehen getrennte Werte für gebremste und ungebremste Anhängelast. Der kleinere der beiden Werte — Führerscheingrenze oder Anhängelast — entscheidet.
Prüfen Sie zusätzlich die Stützlast. Sie ist bei Kupplung und Fahrzeug jeweils angegeben, und der kleinere Wert gilt. Eine zu geringe Stützlast ist einer der Hauptgründe für gefährliches Schlingern.
6. Häufige Irrtümer
- „Der Anhänger ist ja fast leer, also zählt weniger." Für die Führerscheinfrage zählen ausschließlich zulässige Gesamtmassen, nicht das tatsächliche Gewicht.
- „Ich habe B96, also darf ich 4.250 Kilogramm ziehen." Nein — 4.250 Kilogramm ist die Summe aus Auto und Anhänger, nicht die Anhängermasse.
- „Mein alter Führerschein deckt alles ab." Ältere Klassen haben teils Besitzstandsregelungen, teils nicht. Prüfen Sie die Schlüsselzahlen auf Ihrem Dokument.
- „Die Anhängelast steht am Anhänger." Sie steht in den Papieren des Zugfahrzeugs.
- „Wenn es passt, darf ich auch 100 fahren." Tempo 100 hat eigene Voraussetzungen, die der Beitrag Tempo-100-Zulassung für Anhänger beschreibt.
7. Vor der Buchung beim Vermieter klären
Fragen Sie beim Anhängervermieter nach diesen Angaben und halten Sie Ihre Fahrzeugpapiere bereit:
- zulässige Gesamtmasse des Anhängers,
- Leergewicht und daraus die tatsächliche Nutzlast,
- gebremst oder ungebremst,
- Stützlast des Anhängers,
- ob eine Tempo-100-Zulassung vorliegt.
Ein guter Vermieter rechnet die Kombination mit Ihnen durch, bevor Sie buchen. Wenn er das nicht tut, tun Sie es selbst — im Zweifel wird nicht der Vermieter kontrolliert, sondern Sie. Welcher Typ überhaupt zu Ihrer Ladung passt, ordnet der Beitrag Welchen Anhänger mieten.
Die konkreten Zahlenwerte in diesem Text geben den derzeit gängigen Stand wieder. Regelungen zu Fahrerlaubnisklassen werden gelegentlich angepasst — prüfen Sie den aktuellen Stand bei Ihrer Fahrschule oder der zuständigen Führerscheinstelle, bevor Sie eine Kombination fahren, die knapp an einer Grenze liegt.
Für Vermieter
Wer Anhänger vermietet, beantwortet diese Frage mehrmals täglich. In Flotello lassen sich zulässige Gesamtmasse, Nutzlast und Ausstattung je Fahrzeug hinterlegen, sodass die Angaben in Beschreibung, Vertrag und Protokoll aus derselben Quelle kommen. Testen können Sie das 7 Tage kostenlos.